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NEIN zum Rentenklau
Was ein Ja für Sie heissen könnte erfahren Sie durch den Rentenrechner hier:
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Argumente für ein Nein am 7. März
Gesetzliche Mindestrenten kürzen? Nein!
Bereits heute sieht das BVG-Gesetz nur ungenügende Mindestvorschriften für die Leistungen einer Pensionskasse vor. Anders als bei der AHV gibt es in der Zweiten Säule keine betragsmässige Minimalrente, sondern nur Minimalbestimmungen, welche von der Höhe des Lohnes abhängig sind.
| Jahreslohn | BVG-Minimalrente im Monat bisher | BVG-Minimalrente im Monat nach einem Ja |
| 50’000 CHF | 738 CHF | 695 CHF |
| 60’000 CHF | 1022 CHF | 962 CHF |
| 70’000 CHF | 1305 CHF | 1228 CHF |
| 80’000 CHF | 1588 CHF | 1495 CHF |
Schon bei der ersten BVG-Revision im Jahr 2003 wurden die Minimalrenten herabgesetzt. Nun sollen diese Minimalrenten nochmals verschlechtert werden.
Noch mehr Gewinne für die Finanzbranche? Nein!
Es
sind die Privatversicherungen, welche Druck
auf die Renten machen. Neben vielen guten, selbständigen Pensionskassen
(betriebliche und Branchenpensionskassen, öffentlich-rechtliche Pensionskassen
des Staatspersonals) mischen auch die Versicherungskonzerne im
Pensionskassengeschäft mit - zum Beispiel SwissLife, Axa, Zurich, Bâloise
usw.). Die Versicherungskonzerne verdienen sich dabei schon heute eine goldene
Nase, weil sie nur das gesetzliche Minimum einhalten. Gegenüber den
selbständigen Pensionskassen verzinsen sie das BVG-Sparguthaben nur mit dem
gesetzlichen Mindestzins. Die selbständigen Pensionskassen geben die Gewinne an
die Versicherten weiter, die Versicherungskonzerne stecken die Gewinne in die
eigene Tasche.
Sozialabbau auch in Ihrer Pensionskasse? Nein!
Viele selbständige Pensionskassen garantieren
heute Renten, die deutlich über den gesetzlichen Minimalrenten liegen. Wenn das
gesetzliche Minimum gesenkt wird, wird der Druck zum Rentenabbau auch in diesen
guten Kassen zunehmen. Und in etlichen Pensionskassen stehen die Überarbeitung
der Versicherungsbedingungen, Systemwechsel und Fusionen bevor. Wie vor kurzem
beim Bund, im Kanton Aargau und im Kanton Zug drohen auch in den heute noch
guten Kassen Verluste von mehreren Zehntausend Franken pro Kopf. Die nächsten
Fusionen und Änderungen der Versicherungsbedingungen sind bereits unterwegs in
den Kantonen Sankt Gallen, Genf, Neuenburg, Basel-Land, Zürich, Tessin und in
weiteren Kantonen und Städten.
Wenn das gesetzliche Minimum verschlechtert wird, wird der Druck auch auf die bisher guten Kassen grösser. Wir sind alle betroffen - es geht auch um unsere Renten!
Sorgen wir gemeinsam für ein deutliches Nein zum Rentenklau.






