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NEIN zum Rentenklau

 

 

Was ein Ja für Sie heissen könnte erfahren Sie durch den Rentenrechner hier:

 

                     

 

Argumente für ein Nein am 7. März

 

Gesetzliche Mindestrenten kürzen? Nein!

 

Bereits heute sieht das BVG-Gesetz nur ungenügende Mindestvorschriften für die Leistungen einer Pensionskasse vor. Anders als bei der AHV gibt es in der Zweiten Säule keine betragsmässige Minimalrente, sondern nur Minimalbestimmungen, welche von der Höhe des Lohnes abhängig sind.

 

Jahreslohn BVG-Minimalrente im Monat bisher BVG-Minimalrente im Monat nach einem Ja
50’000 CHF 738 CHF 695 CHF
60’000 CHF 1022 CHF 962 CHF
70’000 CHF 1305 CHF 1228 CHF
80’000 CHF 1588 CHF 1495 CHF

 

Schon bei der ersten BVG-Revision im Jahr 2003 wurden die Minimalrenten herabgesetzt. Nun sollen diese Minimalrenten nochmals verschlechtert werden.

 

Noch mehr Gewinne für die Finanzbranche? Nein!

Es sind die Privatversicherungen, welche Druck auf die Renten machen. Neben vielen guten, selbständigen Pensionskassen (betriebliche und Branchenpensionskassen, öffentlich-rechtliche Pensionskassen des Staatspersonals) mischen auch die Versicherungskonzerne im Pensionskassengeschäft mit - zum Beispiel SwissLife, Axa, Zurich, Bâloise usw.). Die Versicherungskonzerne verdienen sich dabei schon heute eine goldene Nase, weil sie nur das gesetzliche Minimum einhalten. Gegenüber den selbständigen Pensionskassen verzinsen sie das BVG-Sparguthaben nur mit dem gesetzlichen Mindestzins. Die selbständigen Pensionskassen geben die Gewinne an die Versicherten weiter, die Versicherungskonzerne stecken die Gewinne in die eigene Tasche.

 

Sozialabbau auch in Ihrer Pensionskasse? Nein!

Viele selbständige Pensionskassen garantieren heute Renten, die deutlich über den gesetzlichen Minimalrenten liegen. Wenn das gesetzliche Minimum gesenkt wird, wird der Druck zum Rentenabbau auch in diesen guten Kassen zunehmen. Und in etlichen Pensionskassen stehen die Überarbeitung der Versicherungsbedingungen, Systemwechsel und Fusionen bevor. Wie vor kurzem beim Bund, im Kanton Aargau und im Kanton Zug drohen auch in den heute noch guten Kassen Verluste von mehreren Zehntausend Franken pro Kopf. Die nächsten Fusionen und Änderungen der Versicherungsbedingungen sind bereits unterwegs in den Kantonen Sankt Gallen, Genf, Neuenburg, Basel-Land, Zürich, Tessin und in weiteren Kantonen und Städten.

Wenn das gesetzliche Minimum verschlechtert wird, wird der Druck auch auf die bisher guten Kassen grösser. Wir sind alle betroffen - es geht auch um unsere Renten!

 

 

Sorgen wir gemeinsam für ein deutliches Nein zum Rentenklau.