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Diplomierte Pflege Baselland
Erfolg für die Instrumentierenden
2001 haben wir in BL nicht nur die Beschwerde eingereicht für die Grundfunktion „dipl. Pflege“ sondern auch für die Funktion der Instrumentierenden. Und genau wie bei der Pflege mussten wir die Beschwerdeführenden auch in dieser Sache immer wieder um Geduld bitten. Heute können wir nun endlich über einen Erfolg informieren: Das Verfahren ist beendet - der Kanton hat einem Vergleich zugestimmt. Dieser Vergleich betrifft nur die Beschwerdeführenden von 2001 in der Funktion „Instrumentierende“
Was heisst das nun konkret für die einzelnen Betroffenen?
Die Funktion wird rückwirkend auf 1. April 2004 von LK 17 in LK 16 eingereiht. Seit 2009 - im Rahmen der Lohnanpassungen aufgrund der Grundfunktionsklage - ist diese Funktion bereits bereits in der LK 16 bezahlt. Es wird also die Lohndifferenz auf 5 Jahre zurück (2004 – 2009) ausbezahlt. Und dieser Anspruch wird auch verzinst. Die Berechnung des individuellen Anspruches erfolgt durch die einzelnen Spitäler, resp. durch das Personalamt. Die Auszahlung ist steuerpflichtig und es hat ebenfalls eine Nachzahlung in die Pensionskasse zu erfolgen.
Mitgliedschaft lohnt sich!
Vom Engagement und der Ausdauer der Beschwerdeführenden und der Unterstützung durch VPOD und SBK haben schon viele profitiert. Sprecht die nichtorganisierten KollegInnen darauf an, sagt ihnen, dass es höchste Zeit ist, Mitglied beim VPOD oder SBK zu werden. Allfällige individuelle Einzelfragen klären wir nämlich für unsere Mitglieder, nicht für Trittbrettfahrer.
Wir werden uns bei bei Bedarf bei den Beschwerdeführenden schriftlich melden. Und für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
PS: Unbefriedigend ist die Situation allerdings noch für die KollegInnen, die in den sogenannten „Dominofunktionen“ (Funktionen, die auf der Grundfunktion Pflege aufbauen) eingereiht sind. Die Verhandlungen mit dem Regierungsrat BL betreffend Rückwirkungsanspruch verliefen erfolglos, so dass eine weitere gerichtliche Intervention unsererseits unumgänglich scheint. Unserer Anwältin bereitet zur Zeit die Klage vor.
Susanne Nese
Endlich mehr Lohn!
Dank dem Einsatz von VPOD und SBK!
Die Grundfunktion dipl. Krankenpflege DNII wird eine Lohnklasse besser eingereiht und zwar rückwirkend per 1. April 2004. Das ist ein toller Erfolg!
Möglich gemacht haben diesen Erfolg die über 150 Kolleginnen und Kollegen, die bis zum Schluss durchgehalten haben. Sie haben sich mit dem Vergleich einverstanden erklärt, der nicht nur sie besser stellt sondern eine Lohnaufbesserung für alle vorsieht. Damit zeigen sie grosse Solidarität mit ihren nichtorganisierten BerufskollegInnen. Denn vom Engagement und der Ausdauer der Klagenden - Mitglieder des VPOD und des SBK - profitieren alle. In den nächsten Monaten müssen mit dem Personalamt BL noch viele Einzelfragen geklärt werden. Und diese klären wir für unsere Mitglieder, nicht für Trittbrettfahrer. Höchste Zeit also, Mitglied beim VPOD und SBK zu werden!





